Wegen angeblich zu hohen Forderungen der Rechte-Eigentümer haben die Wiener Philharmoniker die in ihrem Neujahrskonzert 2015 vorgesehene ‘Valse triste’ von Jean Sibelius aus dem Programm genommen. Jetzt nimmt der Verlag Stellung. Das Angebot von Breitkopf & Härtel sei ‘moderat’ gewesen, heißt es in einer Pressemitteilung, in der der Verleger sein Bedauern über die Entscheidung der Wiener Philharmoniker äußert, aber auch zu verstehen gibt, dass noch jemand kassiert hätte: « Breitkopf & Härtel hatte vielmehr ein erstes, bereits moderates Angebot unterbreitet und dieses Angebot in Anerkennung des besonderen kulturellen Aspekts, der im Neujahrskonzert durch die Eröffnung des Sibelius-Jahres gegeben war, noch einmal stark reduziert, ohne dass dies zu einer Einigung geführt hatte. Verhandlungsgegenstand war lediglich das vom Verlag beanspruchte Lizenzentgelt für das Filmverwendungsrecht (Synchronization Right). Die Rechte zur öffentlichen Aufführung und zur Sendung (im Hörfunk, Fernsehen etc.) werden bei ‘Valse triste’ von Verwertungsgesellschaften (z. B. GEMA) wahrgenommen. Sie waren somit nicht Gegenstand des Vertragsangebots von Breitkopf & Härtel. Auch Mietentgelte für das Notenmaterial fallen nicht an, da die Noten zu ‘Valse triste’ ausschließlich käuflich zu erwerben sind und in Deutschland und Österreich der Preisbindung unterliegen. Jean Sibelius hätte es verdient gehabt, zu Beginn des Jahres, in dem allerorten seines 150. Geburtstags gedacht wird, fiktiv in der ersten Reihe des Konzerts zu sitzen. »
Jetzt ist es an den Wiener Philharmonikern, endlich Fakten zu servieren und dem Publikum mitzuteilen, was Sache ist! Um wieviel Geld ging es denn, und wie sehr hätte das das Orchester belastet, das erst kürzlich beim ‘Birgit Nilsson Award’ ein Preisgeld von einer Million Dollar erhielt.