In einem wichtigen Schritt zur Sicherung und Förderung der kulturellen Vielfalt in Thüringen wurden jetzt die Finanzierungsvereinbarungen zwischen der Thüringer Staatskanzlei und den kommunalen Finanzierungspartnern der institutionell geförderten Theater und Orchester des Freistaats unterzeichnet. Diese Vereinbarungen sgarantieren Bestand und mehr Geld für die geförderten Institutionen.

Die Finanzierungsvereinbarungen, die ab 2025 gelten und bis 2032 laufen, legen klare, gemeinsame Ziele und Verpflichtungen für Land und Kommunen fest. Dies umfasst unter anderem die Verwendung der Theaterpauschale, Anpassungsklauseln für unvorhergesehene Kostensteigerungen und die Fortführung erfolgreicher Kooperationen und Arbeitsteilungen.

Im Haushalt 2023 wurden von der Thüringer Staatskanzlei Verpflichtungsermächtigungen in Höhe von 716.936.528 Euro für den Zeitraum 2025 bis 2030 vorgesehen, wodurch die finanzielle Grundlage für diese Vereinbarung durch die Landesregierung geschaffen wurde.

Konkret bedeutet das: Für Theater und Orchester will Thüringen in Zukunft mehr Geld geben. Ab 2025 sollen die Ausgaben nach und nach steigen – von derzeit 85 Millionen auf 115 Millionen Euro im Jahr 2032.

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