Der Leipziger Thomanerchor hat zum ersten Mal ein Mädchen zum Vorsingen eingeladen. Die Stadt Leipzig unterstrich jedoch, es sei damit keine grundsätzliche Entscheidung getroffen worden. Es sei die künstlerische Entscheidung des Kantors, ob das Mädchen mitsingen dürfe. Vor wenigen Wochen war die Ablehnung eines Mädchens beim Staats- und Domchor in Berlin gerichtlich bestätigt worden, weil das Recht auf Kunstfreiheit stärker sei als das Diskriminierungsverbot.

 

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