Das grosse Festspielhaus in Salzburg

Gestern wurde bei der zentralen Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft eine Strafanzeige wegen schwerem Betrug gegen die Geschäftsführung der Salzburger Festspiele, i.e. den verantwortlichen Intendanten Markus Hinterhäuser und den kaufmännischen Direktor Mag. Lukas Crepaz, im Zusammenhang mit Absagen und Verschiebungen bei den Festspielen 2020 gegenüber der Konzertvereinigung Wiener Staatsopernchor gestellt. Das geht aus einer Pressemitteilung von ‘art but fair UNITED’ hervor.

In dieser Mitteilung heisst es ferner: « Vor allem im Hinblick auf die Vorgänge um die Absage an das ganze Jedermann-ensemble vor einigen Wochen und die darauf folgenden öffentlichen Statements der Festspielführung ist die Klärung der persönlichen Verantwortung an den Umständen der Absagen 2020 unabdingbar.

In 2020 fanden die Festspiele in einer verschlankten Form statt mit einem willkürlich geänderten Programm. Von 7 geplanten Opernproduktionen fand z.B. nur „Elektra“ (Strauss) statt, zusätzlich kam eine ‘spontan’ angesetzte ‘Cosi fan tutte’ (Mozart) mit neuer Sänger*innenbesetzung, ohne die engagierten Künstler*innen der ursprünglich geplanten Wiederaufnahme ‘Zauberflöte’ bzw Neuproduktion ‘Don Giovanni’ einzusetzen.

Laut Aussagen der Bundesvertreter im Kuratorium, Kunstsektionschef und Bundestheatergeneral, bei der Abschlusssitzung im Kunstministerium für die Kompensationen im 1. Lockdown am 26.05.2020, war sich Salzburg dessen bewusst, dass auf Grund grundsätzlicher Öffnungsschritte Force majeure als Absagegrund für rechtsgültige Verträge nicht in Frage kam. Zudem wurden die Öffnungsschritte zwischen Kulturstaatssekretariat, Gesundheitsministerium und Festspielführung erarbeitet, und waren dann auch als „Salzburger Modell“ Vorbild für die Öffnungen europaweit im September/Oktober 2020.

Nichtsdestotrotz berief sich die Geschäftsführung sogar schriftlich gegenüber der Konzertvereinigung auf einen ‚Wegfall der Geschäftsgrundlage wegen Auflagen der Behörden‘ und verkündete die Auflösung des Rahmenvertrags für die Saison 2020, rechtlich höchst bedenklich und wider besseren Wissens, da es alleine im künstlerischen und organisatorischen Verantwortungsbereich Salzburgs lag, wieviele Vorstellungen, welche und wie besetzt veranstaltet wurden.

Darauf stand die Konzertvereinigung so stark unter Druck, dass sie sich darauf einliess, 150 Zusatzmitglieder im Auftrag Salzburgs die Entlassung mitzuteilen, für die teilweise bereits seit Dezember geprobten ‘Intolleranza'(Nono) und ‘Boris Godunow’ (Mussorgsky) -Produktionen, die Wiederaufnahmen ‘Zauberflöte’ und ‘Tosca’ (Puccini), sowie 17 Personen bei ‘Elektra’ « auszuteilen“ und 10 bei 9. Symphonie (Beethoven). Selbst für die tatsächlich benötigten Künstler*innen nahm die Konzertvereinigung in Kauf, zu verringerten Konditionen « reengagiert“ zu werden. In der Absagemail an die Betroffenen, als auch in einer Mail gegenüber unserem Kläger sprach die Konzertvereinigung klar von Zwang und dass sie fürchten musste, andernfalls gar nicht 2020 in Salzburg auftreten zu dürfen. Zudem stand die Konzertvereinigung in Verhandlungen für einen neuen 5-Jahresrahmenvertrag und wusste von der Möglichkeit, durch eine andere Chorformation ersetzt zu werden.

Dem nicht genug: im September bestand Zahlungspflicht Salzburgs für alle komplett abgesagten Produktionen und Konzerte und man hätte zumindest Teilkompensationen für verschobene Produktionen aushandeln müssen, da die Möglichkeit der kompensationslosen Verschiebung in den Originalverträgen nicht angelegt war.

Die Bundesvertreter im Kuratorium wurden über diese Problematiken am 09.10.2020 informiert und dies war auch Thema in der Kuratoriumssitzung vom 13.10.2020, doch weder Kuratorium, noch Kunstministerium waren in der Lage, noch willens, Ihren Einfluss auf Vertrags- und allgemeine Gebarung bzw. Erfüllung der Zahlungspflicht der Festspielführung gegenüber nachzukommen, zudem profitierten ja die Träger (Bund/Land und Stadt Salzburg/Fremdenverkehrsverein) von den ‚gesparten‘ Ausgaben, denn sie hätten ansonsten das aufgelaufene Defizit ausgleichen müssen. So bilanzierten die Salzburger Festspiele 2020 jedoch ‚ausgeglichen‘.

In der parlamentarischen Anfragebeantwortung vom 26.12.2022 durch Vizekanzler Mag. Kogler wurde die Aufsichtsmöglichkeit, entgegen den Regelungen im Festspielfondsgesetz, sogar in Abrede gestellt und man berief sich bei der teilweisen Nichtbeantwortung der 18 gestellten Fragen, z.B. zu ausgeübtem Druck oder der Höhe der tatsächlich gezahlten Kompensationen an Solisten, auf ein wie immer geartetes ‚Geschäftsgeheimnis‘ der Salzburger Festspiele.

Da durch die mehrfache Verschiebung unseres Musterklage-Gerichtstermin mittlerweile alle zivilrechtlichen Ansprüche für 2020, mit Ausnahme der unseres Klägers, verjährt sind, bleibt also keine andere Möglichkeit als eine evt. strafrechtliche Verantwortung für diese Vorgänge bei der Geschäftsführung, i.e. Intendant Markus Hinterhäuser und kaufmännischem Direktor Mag. Lukas Crepaz, persönlich feststellen zu lassen. Ebenso fordern wir eine Überprüfung durch den Rechnungshof bezüglich Rechtmässigkeit der Auszahlungen den Solisten gegenüber, wie im Festspielfondsgesetz vorgesehen. »

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