Im Kanton Basel-Stadt hatte ein Beamter entgegen anderslautenden Bestimmungen Aufenthalts- und Arbeitsbewilligungen für Musiker aus Drittstaaten erteilt (Pizzicato berichtete). Das wird in Zukunft nicht mehr geschehen, denn Musiker können nur dann weiter in der Schweiz wohnen und arbeiten, wenn sie die Voraussetzungen für kontingentierte Kurz- oder Daueraufenthaltsbewilligungen erfüllen. Das ist für 55 Betroffene nicht der Fall. Ihnen wurde eine Übergangsfrist bis mindestens Ende August 2015 gewährt. Für 18 von ihnen, die noch vor dem 1. Januar 2011 eine Bewilligungen erhalten haben, bestehe allerdings die Möglichkeit, eine dauernde, legale Aufenthaltsgenehmigung in der Schweiz zu bekommen, verlautet aus Amtskreisen.

 

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