Der Intendant des SWR in Stuttgart, Peter Boudgoust, hält nicht viel von der Rettung des SWR-Orchesters Baden-Baden und Freiburg durch die Überführung des Ensembles in eine Stiftung, an der sich der SWR auch beteiligen sollte. Das hatte der Freundeskreis des Orchesters vorgeschlagen, um die vom SWR beschlossene Fusion dieses Orchesters mit jenem aus Stuttgart doch noch zu vermeiden. Prof. Dr. Schoch vom Freundeskreis sagt: « Das Stiftungsmodell ist – auch von dritter Seite – rechtlich geprüft; eine Beteiligung des SWR als Träger der Stiftung öffentlichen Rechts ist zulässig. Die – allesamt lösbaren – Rechtsfragen beziehen sich auf die Ausgestaltung, nicht auf die Möglichkeit der prinzipiellen Beteiligung des SWR an der Stiftung. Die Finanzierung der Stiftung durch die anderen Träger sowie durch externe Dritte (z.B. Sponsoren aus der Wirtschaft, Spenden aus der Zivilgesellschaft) ist im Falle der Beibehaltung beider Orchester auf der Grundlage der Zahlen des SWR zum geplanten Einsparpfad für das große fusionierte Orchester möglich: Nach der `konservativen Berechnung’` des SWR müssten 2,7 Mio. Euro im Jahr 2020 und 4,7 Mio. Euro im Jahr 2025 substituiert werden; die `Middle Case Berechnung’ sieht für das Jahr 2020 einen Betrag von 4,2 Mio. Euro und für 2025 eine Summe von 6,1 Mio. Euro vor. Aus meiner Sicht sollte es nun darum gehen, in einem konstruktiven Dialog auszuloten, ob und wie diese sowie zusätzliche Mittel für den Erhalt beider Orchester aufgebracht werden können, damit der SWR seine Einsparziele erreicht und dennoch beide Orchester erhalten bleiben können. »
SWR-Intendant Peter Boudgoust jedoch meint: « Ich sehe die Bemühungen des Freundeskreises und seiner Unterstützer um den Erhalt des SWR Sinfonieorchesters Baden-Baden und Freiburg unter neuer Trägerschaft mit Respekt und Wertschätzung. Dennoch: Aus Sicht des SWR ist eine Mitträgerschaft in einer Stiftung juristisch hochproblematisch. Im Übrigen hat die heutige ausführliche Diskussion gezeigt, dass keine Zusagen für nachhaltige und langfristig gesicherte Zuwendungen etwa des Landes oder von Gebietskörperschaften vorliegen. Damit aber steht und fällt ungeachtet rechtlicher Fragestellungen die Realisierbarkeit des Stiftungsmodells, die aus Sicht des SWR erfordert, dass nach einer realistischen Modellrechnung mindestens 7 Mio. Euro jährlich von dritter Seite notwendig wären. Diese Summe wird mittelfristig bis auf 11 Mio. Euro anwachsen müssen. Damit liegt aus Sicht des SWR keine neue Entwicklung im Sinne des Rundfunkratsbeschlusses vom 28. September 2012 vor.“ Der Intendant bleibt also stur und will partout von seiner Position nicht abrücken.