Maurice Ravel

Laut der französischen Tageszeitung ‘Le Figaro’ ist vor dem dem ‘Tribunal de Grande Instance’ in Nanterre ein Gerichtsverfahren gegen die Urheberrechtsgesellschaft SACEM anhängig, in dem versucht wird, den Bühnenbildner des ‘Boléro’-Balletts, Alexandre Benois, als Mitautor von Ravels Komposition zu erklären. Damit würden neue Rechteinhaber anerkannt und der Eintrittstermin des ‘Boléro’ in den Bereich des Gemeinguts  verschoben.Da Benois erst 1960 verstarb, würde das Werk, falls das Gericht dem Antrag folgt, bis 2030 im privaten Bereich bleiben. Das würde den Erben von Ravel und Benois Millionenbeträge sichern, schreibt der ‘Figaro’. Ein Urteil ist erst im kommenden Jahr zu erwarten.

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