Das grosse Festspielhaus in Salzburg

Die österreichische Bundesregierung hat die SPÖ-Politikerin Maria Fekter ins Kuratorium der Salzburger Festspiele geschickt. Damit sitzt nun die vierte aktive Politikerin von insgesamt fünf stimmberechtigten Mitgliedern in diesem Gremium. Die vom Rechnungshof zu Recht geforderte Entflechtung und damit eine « Forcierung der unabhängigen Kontrollmöglichkeit durch das Gremium werden damit geradezu verhöhnt », kritisiert der Kultursprecher der Grünen, Wolfgang Zinggl. « Die Besetzung mit Frau Fekter, die sich offenbar für ihr ‘Wohlfühlprogramm’ auch eine Prominenz in Salzburg, mit allen damit verbundenen Annehmlichkeiten gesichert hat, birgt das Risiko von Interessenkollisionen in sich », meint Zinggl.

Rechtsträger der Salzburger Festspiele ist der Salzburger Festspielfonds, dessen juristische Grundlage ein am 12. Juli 1950 verabschiedetes Bundesgesetz ist. Organe des Fonds sind die Delegiertenversammlung, das Kuratorium und das Direktorium. Das Direktorium ist für die Vorbereitung und Durchführung der Festspiele sowie für die Aufstellung des Budgets verantwortlich. Dem Kuratorium obliegt die Bestellung der Mitglieder des Direktoriums, außerdem die Genehmigung des Programms, des Budgets und des Rechnungsabschlusses der Festspiele.

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