Der wegen Corona angeordnete Lockdown für Kultureinrichtungen im Herbst 2021 war laut dem österreichischen Verfassungsgerichtshof (VfGH) gleichheitswidrig. Grund dafür ist die Ausnahme für Kirchen und Religionsgemeinschaften, wie die Verfassungsrichter in einer am Dienstag veröffentlichten Entscheidung feststellen. Gegen das Betretungsverbot für Kultureinrichtungen an sich gab es aber keine grundsätzlichen verfassungsrechtlichen Bedenken.

Die Entscheidung des VfGH kam wegen eines Antrags mehrerer Kulturschaffender zustande. Der Pianist und Dirigent Florian Krumpöck, einer der Hauptinitiatoren der Initiative Florestan, bezeichnete die Entscheidung des VfGH als « richtungsweisend für die Zukunft”.

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