Mit einem neuen Kulturfördergesetz, das nach der Sommerpause in den Landtag eingebracht werden soll, will Nordrhein-Westfalen als erstes Bundesland seine Kulturförderung zeitgemäß regeln. Ministerin Schäfer sagte: « Was eine Landeskulturförderung ausmacht, die zukunftsgerichtet ist und  zugleich das kulturelle Erbe sichert, was also aus Sicht der Landesregierung kulturpolitisch ‘state of the art’ ist, das ist in diesem Gesetz nüchtern, kompakt und klar zusammengefasst. Mit dem Kulturfördergesetz wollen wir einen Rahmen schaffen, der den Kulturschaffenden mehr Transparenz und mehr Planungssicherheit gibt. »

Ein Kulturförderplan soll die Ziele und Schwerpunkte der Landesförderung jeweils für 5 Jahre festlegen. Ein Landeskulturbericht wiederum werde zukünftig jeweils gegen Ende einer Legislaturperiode zur ‘Lage der Kultur in Nordrhein-Westfalen’Stellung beziehen.

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