Salzburg

Nachdem die Klage im Zivilverfahren Chorbereich gegen die Salzburger Festspiele gerichtlich abgewiesen wurde, legen die Kläger nun Bereifung ein. Das teilte ‘art but fair UNITED’ heute mit.

Das Urteil sei « auf Sachebene in den entscheidenden Punkten u. E. n. haarsträubend falsch » und widerspreche auch den im Protokoll festgehaltenen Aussagen der Zeugen unter Wahrheitspflicht, sowie allen eingereichten Dokumenten, ist in der Presseaussendung zu lesen.

Ebenfalls, so heißt es weiter, solle Strafanzeige gegen eine Angestellte der Festspiele gestellt werden « wegen falscher Beweisaussage ».

Und abschließend wird festgehalten: « Da mittlerweile einander widersprechende Aussagen der Verantwortlichen vorliegen, bzw. der Vorwurf der falschen Beweisaussage immer mehr Nährboden erhält, wird gegenwärtig die Einbringung weiterer Strafanzeigen geprüft. »

Musterklage eines Chorsängers gegen die Salzburger Festspiele in allen Punkten abgewiesen

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