Die Musikräte aus Deutschland, Österreich und der Schweiz fordern anlässlich ihrer D-A-CH Jahresarbeitstagung 2013 in Zürich die EU-Kommission in Brüssel, das Europäische Parlament und die nationalen Regierungen und Parlamente auf, bei den Verhandlungen zum Freihandelsabkommen zwischen der EU und den USA die Einhaltung der UNESCO-Konvention zum Schutz und zur Förderung der Vielfalt kultureller Ausdrucksformen sicherzustellen. Diese völkerrechtlich verbindliche Konvention, die die Europäische Union neben den nationalen Parlamenten als Staatengemeinschaft ratifiziert hat, stelle den Doppelcharakter von Kultur als Kultur- und Wirtschaftsgut heraus, heißt es beim D-A-CH. Angesichts der vorrangig ökonomischen Interessen der USA – im Kultur-, Medien- und Onlinebereich – und der Tatsache, dass die USA nicht der UNESCO-Konvention Kulturelle Vielfalt beigetreten sind, bedürfe es einer umfänglichen Bereichsausnahme für den gesamten Kultur- und Medienbereich, um die Kulturelle Vielfalt in der Europäischen Union zu schützen. Ohne die Bereichsausnahme wäre diese Vielfalt gefährdet, die ganz wesentlich auf einer überwiegend öffentlichen Kulturfinanzierung basiert, wie zum Beispiel bei den Orchestern, Theatern und Musikschulen oder dem öffentlich-rechtlichen Rundfunk.

Die nationalen Musikräte Deutschlands, Österreichs und der Schweiz verkennen nicht das große Potential des geplanten Freihandelsabkommens im Hinblick auf Wirtschaftswachstum und die Chancen für den Arbeitsmarkt, fordern jedoch, den Schaden für den Kulturbereich durch verantwortungsvolle Ausgestaltung des Abkommens
abzuwenden. Der Schutz und die Förderung der Kulturellen Vielfalt als einem herausragenden Standortfaktor der Europäischen Union müsse Vorrang vor ausschließlich wirtschaftlichen Verwertungsinteressen haben.

 

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