Dass es im Bereich der Lehrbeauftragten an deutschen Musikhochschulen viel Unzufriedenheit gibt, ist gewusst. Nun haben die Lehrbeauftragten der bayerischen Musikhochschulen beschlossen, am 13. November von der Münchner Musikhochschule zur Staatskanzlei zu ziehen. Mit ihrem Protestzug fordern sie verlässliche Rahmenbedingungen und eine soziale Absicherung, etwa durch Übernahme in  feste (Teilzeit-)Arbeitsverhältnisse. Unterstützung kommt von der Deutschen Orchestervereinigung (DOV) und Bundeskonferenz der Lehrbeauftragten an Musikhoch-schulen (bklm), die eine Bayern-Resolution beschlossen hat.

An den bayerischen Musikhochschulen wird ein Großteil des Unterrichts von Lehrbeauftragten erteilt. Der Freistaat spart hierdurch viel Geld, weil Lehrbeauftragte nur einen Bruchteil (20 -44 %) der Vergütung des fest angestellten Personals erhalten. Seit Jahren wurde vom Freistaat eine Überschreitung der Stundenbegrenzung für Lehraufträge toleriert. Viele Lehrbeauftragte haben sich auf den Lehrauftrag als Haupterwerbsquelle eingerichtet. Einige unterrichten an mehreren bayerischen Hochschulen. Diese Praxis wollen Wissenschaftsministerium und Rechnungshof nun einseitig beenden. Die Hochschulen zwingen Lehrbeauftragte, die Nebenberuflichkeit zu garantieren. Den Lehrbeauftragten drohen empfindliche Einkommensverluste, was für viele das „soziale Aus“ bedeuten würde.

« Über Jahre hinweg wurde die hochspezialisierte Tätigkeit der Lehrbeauftragten gerne in Anspruch genommen und eine Überschreitung der Obergrenze von ca. zehn Wochenstunden toleriert“, sagt Martin Majewski von der DOV. „Der Freistaat Bayern hat durch sein Laissez-Faire einen Vertrauenstatbestand geschaffen, viele Lehrbeauftragte wurden so in eine soziale Abhängigkeit gelockt. Der Freistaat muss nun seiner sozialen Verantwortung nachkommen. Es geht um angemessene Vergütungen und um soziale Absicherung, auch durch Schaffung von festen Stellen. Viele Lehrbeauftragte sind faktisch hauptberuflich tätig. Das ist dem Freistaat und den Hochschulen bekannt, denn ohne Lehrbeauftragte würde der Unterrichtsbetrieb zusammenbrechen. Der Freistaat ist in der Pflicht. Wir sind zum konstruktiven Dialog bereit.“

 

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