Ein neun Jahre altes Mädchen will per Klage in den nur mit Knabenstimmen besetzten Staats- und Domchor zu Berlin aufgenommen werden. Das Kind sang nach Angaben des Verwaltungsgerichts (VG) Berlin zunächst im Kinderchor der Komischen Oper Berlin und später in der Domsingschule in Frankfurt am Main.Im November habe die Mutter vergeblich um Aufnahme ihrer Tochter in den Staats- und Domchor zu Berlin gebeten. Sie werde wegen ihres Geschlechts diskriminiert.

Der Berliner Chor führt künstlerische Gründe für die Ablehnung an. So wäre das Mädchen eingegliedert worden, wenn eine außergewöhnliche Begabung und hohe Leistungsmotivation vorgelegen hätten und wenn die Stimme dem Klangbild eines Knabenchores entsprochen hätte. Das sei aber nicht der Fall, so das Auswahlgremium. Zwischen Mädchen- und Jungenstimmen bestünden anatomische Unterschiede, was zu differenzierten Chorklangräumen führe. Die hierauf zurückzuführende, häufigere Ablehnung von Mädchen sei durch die Kunstfreiheit gerechtfertigt.

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