Philharmonie Luxembourg
(c) Wade Zimmermann

Obschon sie gewiss zu den am besten belüfteten Räumen in Luxemburg gehört und die Besucher ruhig sitzen (und nicht umherlaufen wie in einer Shopping Mall), vergleichbar also mit Sälen für öffentliche Gerichtsverhandlungen, die auf Forderung des Staatsrats ausdrücklich erlaubt werden – Kopfschütteln ist an dieser Stelle erlaubt -, hat die Luxemburger Philharmonie, unter dem Zwang der neuen Corona-Maßnahmen der Luxemburger Regierung alle Konzerte in der Philharmonie ab sofort und bis einschließlich 15. Dezember 2020 abgesagt.

Die betroffenen Musikfreunde werden persönlich mit detaillierten Informationen zum jeweiligen Konzert und zu Rückerstattungen kontaktiert, teilte das Haus heute mit.

Was mich in diesem Zusammenhang auf die Palme treibt, ist die (einmal mehr) völlig inkohärente und unlogische Haltung des Staatsrats, dessen Argument, Gerichtsverhandlungen seien laut Verfassung öffentlich und sanitäre Bedenken könnten das Besuchsrecht nicht einschränken, die Vermutung nahelegt, dass der Staatsrat, in dem mehrheitlich Anwälte und Juristen sitzen, vor allem die Einkünfte von deren Zunft schützen will.

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