Der Luzerner Regierungsrat will die in Hertenstein gelegene Villa Senar des Pianisten, Dirigenten und Komponisten Serge Rachmaninov kaufen. Sie soll der Öffentlichkeit zugänglich gemacht und als Kulturzentrum genutzt werden. Das wurde heute bekannt gegeben. Dafür beantragt der Regierungsrat dem Kantonsrat einen Sonderkredit von 15,45 Millionen Schweizer Franken.
Rachmaninov (1873-1943) erbaute in die Villa Senar (Abkürzung der Namen Serge, seiner Frau Natalia und Rachmaninov) in den 1930er Jahren. Die unmittelbar am Vierwaldstättersee gelegene Villa und weitere Gebäude in der 20.000 Quadratmeter umfassenden Parkanlage sind bedeutende Zeugen des Neuen Bauens in der Schweiz und stehen seit 2018 unter Denkmalschutz. Die Villa Senar und das darin befindliche Mobiliar (darunter etwa der spezialangefertigte Flügel von Steinway & Sons) sind in nahezu originalem Zustand erhalten.
Gemäß den Plänen der Regierung soll die Anlage Senar als Kulturzentrum etabliert werden, das mit einem vielfältigen Programm unterschiedliche Zielgruppen ansprechen und die Musikstadt Luzern ergänzen und bereichern soll. Der Kanton Luzern will als Eigentümer die Sanierung und den Unterhalt der Liegenschaft sicherstellen sowie die Villa für die Veranstaltung kleinerer Anlässe selber nutzen oder Veranstaltern zur Verfügung stellen. Das eigentliche kulturelle Angebot soll von der Stiftung Serge Rachmaninov organisiert werden.
Der Kanton Luzern ist im Testament des Erblassers und Enkels von Serge Rachmaninov, Alexandre Rachmaninov als möglicher Erbe der Villa Senar vorgesehen. Das Testament ist allerdings unklar formuliert, die darin vorgesehene Erbenstellung des Kantons ist entsprechend umstritten und mit Auflagen verbunden. In Luzern befürchtet man, die gesetzlichen Erben könnten den solventen Kanton rechtlich in die Erbenstellung zwingen, falls der Kanton die Erbschaft ausschlagen würde. Der Regierungsrat glaubt, die Verhandlungsposition für den Kanton sei in einem solchen Fall schlecht.
Der Regierungsrat beabsichtigt daher, die Villa vor der Entscheidung über Annahme oder Ausschlagung der Erbschaft von den vier Kindern des Erblassers, also den gesetzlichen Erben zu kaufen. Dadurch wird der Kanton Luzern zum Alleineigentümer der Villa Senar und allfällige erbrechtliche Auseinandersetzungen können vermieden werden.