Am 19.Juni von 10.00-12.30 ist der Gerichtstermin in Sachen Musterklage Chorbereich gegen die Salzburger Festspiele im Wiener Arbeits- und Sozialgericht angesetzt, bei dem die Parteien und Zeugen vernommen werden.  Als Zeuge ist u.a. der ehemalige Chordirektor der Salzburger Festspiele, Hr. Ernst Raffelsberger, geladen.

Es geht um die grundsätzliche Frage, ob die Zusatzmitglieder der Konzertvereinigung Wiener Staatsopernchor in einem Dienstverhältnis zu den Salzburger Festspielen standen. Bejaht das Gericht dies, so hätten die Salzburger Festspiele in weiterer Folge die Sozialversicherungspflicht über Jahrzehnte- wegen Nichtversicherung der Vorprobenzeit- missachtet.

In der Pressemitteilung heißt es: « Insbesondere stützt sich die Argumentation, dass auch die Vorproben bereits unter der Regie der Salzburger Festspiele standen und somit zu dieser Zeit schon ein Dienstverhältnis begründeten, darauf, dass diese ebenfalls unter der Chordirektion der Salzburger Festspiele – also Herrn Raffelsberger- stattfanden. Sein Hauptarbeitgeber, das Opernhaus Zürich, hat schriftlich bestätigt, daß Hr. Raffelsberger regelmäßig, auch im Jahre 2020, ab Januar in der Funktion als Chordirektor der Salzburger Festspiele für die Vorproben in Wien Urlaub erhielt. Laut § 7 des Theaterarbeitsgesetzes sind Vorproben als Dienstantritt zu werten und natürlich zu entlohnen. »

Zudem soll geklärt werden, ob die vorfristigen Kündigungen auf Grund der Programmänderung der Salzburger Festspiele 2020 rechtswidrig waren.

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