Der Verband Privater Rundfunk und Telemedien e.V. (VPRT) hat in der Diskussion über die Planung des Bayerischen Rundfunks, sein Programm BR-Klassik auf UKW durch das bislang nur digital ausgestrahlte Jugendradio BR Puls zu ersetzen, ein Rechtsgutachten vorgelegt, laut dem dieser Plan gegen den Rundfunkstaatsvertrag verstößt und zudem verfassungswidrig ist. Zu diesem Ergebnis kommt der Gutachter Prof. Dr. Christoph Degenhart von der Universität Leipzig.

Prof. Dr. Degenhart stützt sein Ergebnis u. a. auf § 19 Rundfunkstaatsvertrag, nach dem die analoge Verbreitung eines bisher ausschließlich digital verbreiteten Programms unzulässig ist. Diese Bestimmung habe Vorrang vor den anderslautenden Regelungen des Bayerischen Rundfunkgesetzes. Zudem verstoße die geplante Verbreitung von BR Puls gegen den Grundversorgungsauftrag des Bayerischen Rundfunks, der insbesondere auch einen kulturellen Auftrag mit Verfassungsrang beinhaltet. Diesem könne der Bayerische Rundfunk mit einer lediglich digitalen DAB+-Verbreitung von BR-Klassik anstelle einer flächendeckenden UKW-Verbreitung nicht nachkommen. Aktuell wird Radio bundesweit von 94 Prozent der Haushalte über UKW empfangen und nur von 4,8 Prozent digital (auch) über DAB+. Eine flächendeckende Ausstattung der Haushalte mit DAB+ sei auf absehbare Zeit nicht zu erwarten. Der Bayerische Rundfunk hatte bei den von ihm verwendeten Reichweitenzahlen und Prognosen von DAB+ bislang stets mit Zahlen zur technischen Empfangbarkeit von DAB+ in Haushalten argumentiert, aber nicht auf die tatsächliche Nutzung abgestellt.

Dass der VPRT sich so sehr gegen die UKW-Aufschaltung von BR Puls wehrt und die Beibehaltung von BR Klassik auf der UKW-Frequenz befürwortet ist natürlich auch einleuchtend. Mit BR Puls ist der Bayerische Rundfunk in einem Segment aktiv, in dem die Privaten Geld verdienen, wahrend die Klassik sie wenig kümmert.

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