Die Umsetzung von Art. 132 der EU-Mehrwertsteuer-Systemrichtlinie dürfe nicht zu neuen Bildungsschranken führen, sagt der Deutsche Musikrat in einer Pressemitteilung und fordert von der deutschen Bundesregierung und den Bundestagsfraktionen eine verbindliche Klarstellung im Gesetzestext. Alle Möglichkeiten der Sicherung von Bildungszugängen durch Steuerbegünstigung seien auszuschöpfen und dies im Gesetz durch Übernahme des vollständigen Textes des Art. 132 i) EU-MwStSystRL festzuschreiben.

Der aktuelle Gesetzesentwurf beschränke die Umsatzsteuer-Befreiung auf den Schul- und Hochschulunterricht. « Die Bildungszugänge zu den Angeboten von öffentlichen wie privaten Musikschulen mit rund zwei Millionen Kindern und Jugendlichen und zu den freiberuflichen Musikerzieherinnen und Musikerziehern sowie zu den Instituten der Fort- und Weiterbildung (Bundes- und Landesakademien) werden durch diese Verkürzung mittels willkürlicher Herausnahme  von europarechtskonform begünstigten Bereichen des Gemeinwohls aus dem Art. 132 MwStSystRL im vorliegenden Gesetzentwurf mutwillig der Verteuerung ausgesetzt – und dies, obwohl sich der Bundesrat ebenso wie die Kommunalen Spitzenverbände und die relevanten Organisationen der Zivilgesellschaft einhellig gegen die im Regierungsentwurf beabsichtigte  Engführung und für die Sicherung der bisherigen Befreiungstatbestände ausgesprochen haben », schreibt der DMR.

Am vergangenen Samstag haben die Vertreter der rund 100 Mitgliedsverbände des Deutschen Musikrates (DMR) auf der Mitgliederversammlung 2019 die gemeinsame Stellungnahme « Keine neuen Steuern für musikalische Bildungsangebote durch willkürliche Verkürzung der Umsatzsteuerbefreiung!“ des Deutschen Musikrates (DMR) und seiner Mitgliedsverbände Verband deutscher Musikschulen (VdM), Deutscher Tonkünstlerverband (DTKV) und Bundesverband der Freien Musikschulen (bdfm) einstimmig verabschiedet.

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