Zwei Jahre und neun Monate Haft, so lautetet das Urteil gegen den ehemaligen Rektor des Mozarteums und Präsident der Hochschule für Musik in München, weil er nach Überzeugung des Gerichts eine Frau in drei Fällen sexuell genötigt hatte. Vom Vorwurf der Vergewaltigung einer anderen Frau wurde Mauser freigesprochen.
Seine Verteidiger kündigten noch im Gerichtssaal an, dass sie für ihren Mandanten Revision einlegen werden. Doch danach hat auch die Staatsanwaltschaft angekündigt in Revision zu gehen, weil sie mit dem Urteil nicht zufrieden ist. Jetzt muss das Münchner Urteil beim Bundesgerichtshof in Karlsruhe geprüft werden.