Der Deutsche Bühnenverein, der gestern die Warnstreikaktion der deutschen Orchester verurteilte, betont heute in einer Pressemitteilung, er sei « nach wie vor zur Anpassung der Vergütungen der Orchestermusiker an die Lohnerhöhungen des öffentlichen Dienstes bereit. »

Es sei gut, « dass ab heute wieder darüber verhandelt wird », sagte der Direktor des Deutschen Bühnenvereins, Rolf Bolwin, heute in Berlin, wo die Tarifverhandlungen mit der Musikergewerkschaft, der Deutschen Orchestervereinigung (DOV), stattfinden. In den vergangenen drei Jahren hat der Bühnenverein als Arbeitgeberverband der DOV mehrfach angeboten, die Tarifverhandlungen über die Vergütungsanpassung fortzusetzen. Die DOV hatte diese Verhandlungen 2010 abgebrochen, um die Anpassung vor dem Arbeitsgericht durchzusetzen. Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat in der vergangenen Woche entschieden, dass ein entsprechender Rechtsanspruch der Musikergewerkschaft nicht besteht.
« Nun stehen wir allerdings vor schwierigen Verhandlungen », meinte Bolwin. Viele Orchesterträger könnten sich die von der DOV geforderten Nachzahlungen wegen der angespannten Haushaltslage der öffentlichen Hand nicht leisten. Außerdem habe das BAG bestätigt, dass man die Lohnerhöhungen des öffentlichen Dienstes nicht einfach auf die Vergütungen der Orchestermusiker übertragen könne. Vielmehr müssten über das ‘Wie’ der Übertragung Tarifverhandlungen geführt werden.

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