Die vom DOV angekündigten Warnstreiks (Pizzicato-Meldung hier) seien zurzeit unzulässig und rechtswidrig, behauptet der Deutsche Bühnenverein. Als Grund wird angegeben, die Musikergewerkschaft DOV habe sich über drei Jahre jeder Verhandlung verweigert. Auch treffe die Behauptung der DOV nicht zu, « der Bühnenverein habe 2010 die Anpassung der Musikervergütungen an die Vergütungserhöhungen des Öffentlichen Dienstes ausgesetzt. Es war die DOV, die den Verhandlungstisch verlassen hat, um ein gerichtliches Verfahren einzuleiten, das sie in der vergangenen Woche vor dem BAG verloren hat. Die Verhandlungen über die Tarifanpassung werden am Dienstag, den 1. Oktober 2013, beginnen, nachdem die DOV nunmehr zu diesen Verhandlungen bereit ist. »

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