Die Klägergemeinschaft in der in der Sache Musterklage Chorbereich gegen die Salzburger Festspiele ärgert sich über Verschiebung von Gerichtsterminen.

« Gestern abend wurden wir von einer erneuten Vertagung des Gerichtstermins am 15.11. in Kenntnis gesetzt. Als Absagegrund wurde die Unabkömmlichkeit von Hr. Raffelsberger, ehemaliger Chordirektor der Salzburger Festspiele, angegeben. Von dieser Unabkömmlichkeit von einer wichtigen Probe bei seinem Hauptarbeitgeber, dem Opernhaus Zürich, wurde das Gericht jedoch bereits am 20.09. per offiziellem Schreiben der Operndirektorin in Kenntnis gesetzt und Hr. Raffelsberger hat um eine Vertagung der Zeugeneinvernahme gebeten. Von dieser Unabkömmlichkeit wurden wir aber fast 2 Monate lang nicht informiert.

Dies reiht sich ein in eine Vielzahl von sachlich nicht nachvollziehbaren Verschiebungen. Der Auftakttermin wurde vom 15.03.23 verschoben auf 1 Tag nach der Salzburger Landtagswahl wegen nicht näher ausgeführter Verhinderung der Richterin, fand aber zumindest statt.

Die erste Zeugeneinvernahme am 19.06. vor Festspielstart wurde jedoch ebenfalls verschoben wegen Unabkömmlichkeit der von Salzburg nachnominierten Zeugen, darunter der Chefin des eigenen künstlerischen Betriebsbüros.

Die danach anvisierte Verhandlung am 11.09. konnte nicht stattfinden wegen der Theaterferien der Salzburger Festspiele und daher Unabkömmlichkeit der Festspielführung.

 

Der jetzt vorgeschlagene Termin am 27.12. fällt in die Weihnachtsferien, ist also völlig ungeeignet als Ersatztermin, wenn man unbedingt alle Zeugen in einer Verhandlung vernehmen möchte.

Warum am 15.11. nicht wenigstens die 4 weiteren Zeugen, die Ihr Kommen zugesagt haben, vernommen werden, wurde uns nicht erläutert. »

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