Das Arbeitsgericht Rostock gab heute in einem Urteil der ‘Deutschen Orchestervereinigung’ DOV Recht, die auf die Einhaltung eines Haustarifvertrags bei der Norddeutschen Philharmonie Rostock geklagt hatte. Inhaltlich ging es um Stellenbesetzung im Orchester. Diese ist laut geltendem Haustarifvertrag verpflichtet, 73 Planstellen besetzt zu halten bzw. frei werdende Stellen unverzüglich nachzubesetzen. Nachdem fünf freie Stellen im Laufe des letzten und diesen Jahres nicht wieder besetzt wurden, erhob die DOV Klage beim Arbeitsgericht Rostock auf unverzügliche Besetzung der Stellen. Dieser Klage hat nun das Arbeitsgericht Rostock mit heutigem Urteil stattgegeben. Darin wird die Beklagte verurteilt, « den bereits ausgewählten Kandidaten Arbeitsverträge anzubieten sowie die noch offenen Planstellen auszuschreiben, auf üblichem Weg das Bewerbungsverfahren durchzuführen und den erfolgreichen Kandidaten Arbeitsverträge anzubieten. »

Die DOV sagt in einer Mitteilung: « Das Urteil stärkt die Norddeutsche Philharmonie künstlerisch und ist ein bedeutendes Signal in Richtung Planstellenerhalt der Klangkörper. Gleichzeitig ist dieses Urteil verbandspolitisch von großer Bedeutung für die tarifliche Handlungsmöglichkeit einer Gewerkschaft und bestätigt deren Durchsetzungsfähigkeit. Ein großer Erfolg für die DOV! »

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